Das Aufhellen oder Bleichen von Zähnen ist mittlerweile eine nicht mehr wegzudenkende Behandlung im Rahmen der ästhetischen Zahnheilkunde. Eine uns vererbte Zahnfarbe, das altersbedingte Nachdunkeln, sowie medikamentenabhängige oder unfallbedingte Verfärbungen können in vielen Fällen so schon in ein besseres Aussehen umgestaltet werden, ohne gleich an Keramikkronen oder Verblendschalen zu denken. Das Prinzip des Bleaching besteht darin, dunkle Farbpigmente in der Zahnsubstanz mit speziellen Wirkstoffen aufzuhellen.
Wir Zahnärzte unterscheiden dabei das so genannte Home - bzw. Officebleaching:
Was ist noch besonders zu beachten:
Vor dem Bleaching müssen die Zähne professionell gereinigt werden, um vorhandene Beläge zu entfernen . Sind bereits Kronen vorhanden werden diese ihre Farbe behalten und nicht heller werden. Bestehende Füllungen müssen im gesamten Mund intakt sein, da sonst das Bleichmedikament in das Zahninnere dringen kann und so die Gefahr besteht, den Nerv zu schädigen. Ebenso sollte das Zahnfleisch absolut entzündungsfrei sein.
Wichtig:
Nach einem Office-Bleaching muss mindestens 24 Stunden auf stark färbende Nahrungs- und Genussmittel, wie Tee, Kaffee, Rotwein verzichtet werden. Ebenso sind säurehaltige Lebensmittel (Südfrüchte, Säfte) zu meiden, da diese den Zahnschmelz stark angreifen.
Beim Home-Bleaching sollten nach Möglichkeit über die gesamte Zeit der Behandlung die o.g. Produkte gemieden werden.