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26.05.2026

Zahnimplantate: auch bei „Nichtanlage“?

In der Regel kommen Zahnimplantate zum Einsatz, wenn ein natürlicher Zahn ausgefallen ist und ein Zahnersatz die Lücke füllen soll. Nun hat sich die Wissenschaft auch den Fall vorgenommen, dass ein Zahn deshalb fehlt, weil er gar nicht erst angelegt ist. Wie Studien zu Nichtanlagen zeigen, nehmen solche Fälle zu – als Grund werden Änderungen des Ernährungsverhaltens und genetische Faktoren vermutet. Da sich die biologischen Voraussetzungen im Mund unterscheiden bei Nichtanlagen und solchen Zahnlücken, die durch das Ausfallen eines Zahnes entstanden sind, wurde seitens der federführenden wissenschaftlichen Deutschen Gesellschaft für Implantologie (DGI) und der Dachgesellschaft Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) in die Aktualisierung der Leitlinie zu Implantatversorgungen nun auch „Zahnnichtanlagen und Syndrome“ mit aufgenommen, wobei sich die Nichtanlagen auf einzelne Zähne beziehen. Neben der Empfehlung, in besonderen Fällen auch eine genetische Untersuchung vorzunehmen, stand der beste Implantationszeitpunkt im Zentrum der Leitlinie. Hierbei geht es vor allem um den Wachstumsprozess der jungen Patienten mit Nichtanlagen der bleibenden Zähne: Solange das Kieferwachstum noch aktiv ist, soll abgewartet werden, bis das Risiko einer sogenannten Infraokklusion ausgeschlossen werden kann – das bedeutet: Der neu eingesetzte Ersatz-Zahn muss in der natürlichen Kau- und Okklusionsebene der anderen Zähne stehen. Mit dem Abwarten soll vermieden werden, dass ein zu früh implantierter Zahnersatz durch den noch laufenden Wachstumsprozess später in einer anderen Ebene steht als seine Nachbarn und den gegenüberliegenden Zahn, mit dem er „zusammenarbeitet“, nicht erreicht.



https://www.dginet.de/patientennews/zahnimplantate-auch-bei-nichtanlage/