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30.09.2025

Immer seltener: „Herr Doktor“

Waren zu Beginn dieses Jahrhunderts die männlichen Zahnmedizin-Studierenden in deutlicher Überzahl (rund zwei Drittel Männer), hat sich seither eine große Verschiebung ergeben: Manche Universitäten weisen in einzelnen Studiengängen bereits 100 % weibliche Studierende aus. Das bleibt nicht ohne Auswirkungen auf die Zahnarztpraxen: Mittlerweile sind 49 % aller zahnärztlich tätigen Zahnärzte (ohne Zahnärzte in Industrie, Verwaltung oder sonstigen Einrichtungen) weiblich. Bei den unter 35 Jahre alten Zahnärzten sind inzwischen fast zwei Drittel weiblich, bei Studiums-Abschluss sind es über 66 Prozent. Mit diesen Veränderungen einher geht auch die Entwicklung in der Berufsausübung, wie das aktuelle Statistische Jahrbuch der Bundeszahnärztekammer zeigt: Im Vergleich zu ihren männlichen Kollegen eröffnen Zahnärztinnen seltener eine eigene Praxis und sind öfter als Angestellte in einer bestehenden Zahnarztpraxis tätig. Der Entwicklung zugrunde liegen Änderungen im Vertragszahnarztrecht von 2007, die den Zahnärzten erlaubten, bis zu drei Kolleginnen und Kollegen in Anstellung zu beschäftigen. Seit 2019 ist diese Grenze weiter geöffnet worden. Die steigende Anzahl der weiblichen Zahnmedizinstudierenden hing nicht zuletzt mit dem Numerus clausus des Studienfaches zusammen: Die damaligen Bewerbungs-Institute für einen Studienplatz sahen unter den Einser-Abiturienten deutlich mehr Frauen als Männer. Untersuchungen zeigen, dass Zahnärztinnen in Anstellung davon ausgehen, bei dieser Form der Tätigkeit leichter Beruf und Familie vereinen zu können – ein Trend, dem sich inzwischen auch immer mehr junge männliche Zahnärzte anschließen.



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